Airbase


Haftungserklärung

Diese Haftungserklärung ist gültig für 365 Tag(e) nach Unterschrift.

Ich bin mir darüber bewusst, dass die Benutzung der in der Anlage vom Betreiber zur
Verfügung gestellten Aktivitäten grundsätzlich Risiken bieten. Mir ist bewusst, dass
auch bei bestimmungsgemäßer Benutzung der Attraktionen schwerste Verletzungen erfolgen
können. Um Verletzungen zu vermeiden sind mir die unten aufgeführten Benutzungsregeln
bekannt gemacht worden. Ich akzeptiere diese für mich und die vorderseitig aufgeführten
Kinder bzw. Teilnehmer, für welche ich aufsichtsberechtigt und aufsichtsverpflichtet
bin, als verbindlich.
Darüber hinaus werde ich allen Anweisungen des Betreibers oder seines Personals
unverzüglich Folge leisten. Ich bin mir darüber bewusst, dass ich bei Nichtbeachtung
der Anweisungen des Personals und der Benutzungsregeln der Anlage verwiesen werden kann
und dass in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht.
Die Benutzung der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Mir ist bekannt, dass der Betreiber
keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden übernimmt - außer bei für
Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit des Betreibers, eines gesetzlichen Vertreters oder eines seiner
Erfüllungsgehilfen, beruhen.
Mir ist bekannt, dass der Betreiber für Garderobe oder sonstige Gegenstände des
Benutzers bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung übernimmt, soweit die Schäden
nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers,
eines gesetzlichen Vertreters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Das gilt
auch für auf den Parkplätzen abgestellte Fahrzeuge.
Für höhere Gewalt und Zufall, sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen
Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
Ich erkläre, dass ich für die von mir, meinen Kindern oder von mir zu beaufsichtigenden
Personen verschuldeten Beschädigungen an der Anlage oder Gegenständen des Betreibers
oder Dritter oder der Gesundheit Dritter hafte. Soweit ich nicht Erziehungsberechtigter
vorgenannter Kinder bin, wurde mir die Aufsichtspflicht übertragen. Sofern die vorderseitig
aufgeführten Kinder bzw. Teilnehmer minderjährig sind, bestätige ich, dass mir für
diese die Aufsichtspflicht übertragen wurde. Ebenso bestätige ich, dass ich für diese
Kinder / Teilnehmer für den Abschluss dieser Haftungserklärung bevollmächtigt bin.
Ich versichere des Weiteren, dass ich weder unter Alkoholeinfluss, noch unter Drogenkonsum
stehe und dass ich auch im Übrigen körperlich in der Lage bin, die Anlage zu nutzen.
Mir ist bekannt, dass der Betreiber die von mir angegebenen Daten speichert. Die
Daten werden vertraulich behandelt und nur für den eigenen Gebrauch verwendet. Eine
Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Nach Deaktivierung des Kundenprofils werden alle
gespeicherten Daten unwiderruflich gelöscht.
Alle Angaben und Zustimmungen haben Gültigkeit bis zum Widerruf. Ich kann diesen
Widerruf jederzeit gegenüber dem Betreiber unter den angegebenen Kontaktdaten erklären.


BENUTZERREGELN

HAFTUNGSERKLÄRUNG
Die Benutzungsregeln sind Bestandteil der Haftungserklärung. Eine unterzeichnete
Haftungserklärung ist die Grundvoraussetzung für die Nutzung der Anlage. Springer unter
18 Jahren benötigen eine Haftungserklärung, welche durch einen Erziehungsberechtigten
oder einer sonstigen zur Aufsicht berechtigten Person unterzeichnet ist.

GESUNDHEIT – FIRST
Jeder Springer hat individuelle körperliche Fähigkeiten. Verhaltet Euch entsprechend
und achtet auf Eure Gesundheit. Die Nutzung unserer Event-/Erlebnisfläche ist extrem
anstrengend, daher solltet Ihr die als Ruhezonen ausgewiesenen Flächen in der Anlage
nutzen und ggf. Pausen zum Trinken außerhalb der Erlebnisfläche einlegen. Solltet Ihr
unter Rücken-, Herz- oder anderen Beschwerden wie Asthma oder Diabetes leiden oder
schwanger sein, so konsultiert vorher einen Arzt.

TRAGEN VON ANGEMESSENER KLEIDUNG
Es wird das Tragen von Sportkleidung empfohlen, die frei von Nieten, Reißverschlüssen,
Schlaufen oder Bändern u.ä. sind. Hör- und Sehhilfen sind abzulegen oder müssen so
beschaffen sein, dass sie sich beim Springen nicht vom Kopf lösen können. Das Tragen
von Kopfbedeckungen jeglicher Art bei Nutzung der Aktivitäten ist verboten. Lange Haare
sind zum Zopf zu binden, jegliche Art von Schmuck oder Accessoires sind abzulegen.
Taschen sollten vorab geleert werden, da das Springen mit losen Gegenständen zu schweren
Verletzungen führen kann. Für verlorene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände haftet
die Airbase GmbH nicht. Persönlicher Besitz ist entsprechend zu verwahren.

AIRBASE SOCKS – PFLICHT
Das Springen ist nur mit den speziellen Antirutschsocken der Airbase erlaubt. Diese
sind optimal auf die Bedürfnisse der Anlage ausgelegt. Unsere Flight-Socks sind an der
Kasse erhältlich.

SICHERHEITSUNTERWEISUNG / SICHERHEITSHINWEISE
Vor Betreten der Airbase Event-/Erlebnisflächen sind diese Benutzungsregeln sowie die
Sicherheitshinweise auf den Plakaten wie Schildern aufmerksam zu lesen und diese zu
beachten. Das Sicherheitsvideo und die Hinweise der Flight Crew sind aufmerksam zu
verfolgen und ebenfalls zu beachten. Sie dienen der Unfallvermeidung. Bei Nichtbeachtung
der Anweisungen können schwerwiegende Verletzungen, Lähmungen oder Tod für Dich und
andere die Folge sein. Anweisungen der Flight Crew sind stets und sofort Folge zu
leisten!

KINDER UNTER 8 JAHREN NUR MIT AUFSICHT.
Kinder unter 8 Jahren dürfen nur unter permanenter Betreuung eines aufsichtsberechtigten
Erwachsenen springen. Kinder unter 8 Jahren haben noch nicht genügend Erfahrung, um die
eigenen Fähigkeiten richtig einzuschätzen und nicht das Wissen, Gefahren rechtzeitig
zu erkennen. Die aufsichtsverpflichtete Begleitperson hat dem Kind im Rahmen seiner
Aufsichtspflicht Hilfestellung derart zu leisten, das aufgrund des Alters und der damit
verbundenen fehlenden Erfahrung bedingte höhere Verletzungsrisiko durch sein Eingreifen
zu minimieren. Kinder unter 3 Jahren dürfen nur beim Kids Flight unter besonders
geschützter Atmosphäre springen.

GEWÖHNUNG AN DIE ANLAGE, KÖRPERSPANNUNG UND
AUFRECHTERHALTUNG DER KONZENTRATION
Der Körper braucht Zeit, um sich an die Ansprüche und Dynamik der Attraktionen zu
gewöhnen. Auch bei bestimmungsgemäßer Benutzung der Attraktionen können schwerste
Verletzungen die Folge sein. Entsprechende Aufmerksamkeit und Körperspannung sollten
daher immer vorhanden sein. Achtet zudem darauf, dass Eure Knie bei Absprüngen,
Drehungen in der Luft und bei Landungen Eurem Kopf nicht zu nahekommen. Lasst beim
Springen unbedingt die Zunge im Mund. Das Rennen über die Erlebnisfläche oder über
mehrere Segmente ist sehr gefährlich und daher zu unterlassen.

EIN SPRINGER PRO TRAMPOLIN/SEGMENT
Jede Attraktion auf der Erlebnisfläche verfügt über verschiedene Segmente. Die Nutzung
von einem Segment mit zwei oder mehreren Personen ist strengstens untersagt. Es
ist daher insbesondere verboten, auf besetzte Trampoline zu laufen oder in besetzte
Schaumstoffbecken / Big Airbag zu springen. Ebenso ist Synchronspringen oder sog.
„katapultieren“ gefährlich. Schwerwiegende Verletzungen, Lähmungen oder Tod können die
Folge sein.

SPRUNGZONEN & GRENZEN DER ANLAGE BEACHTEN
Beim Springen ist immer in der Mitte des Trampolins zu bleiben. Die Trampoline dürfen
nicht mit einem Sprung verlassen werden. Ein Sprung auf den Rahmen kann trotz der
gepolsterten Abdeckungen zu schwerwiegenden Verletzungen, Lähmungen oder Tod führen.Das
gilt auch für die Sicherheitszonen rund um alle Attraktionsbereiche oder die Landungen
in die Schaumstoffbecken, die möglichst großflächig erfolgen müssen. Das Eintauchen in
die Schaumstoffbecken mit Kopf oder Füßen zuerst ist extrem gefährlich. Zum Ausruhen
sind alle Sprung-, Lande- und Sicherheitszonen umgehend zu verlassen.

AUFTEILUNG DER ANLAGE
Unser Park verfügt über eine individuell gestaltete Erlebnisfläche inkl. Ruhezonen.
Jede Attraktion ist für einen bestimmten Nutzungszweck gebaut und ausgelegt. Jedwede
zweckfremde Benutzung ist untersagt.

SALTOS & GEFÄHRLICHE TRICKS
Saltos und andere Tricks sind gefährlich und an einigen Attraktionen verboten! Das
Durchführen von Tricks außerhalb der eigenen Fähigkeiten kann zu einem falschem Aufkommen,
z.B. auf den Kopf oder den Hals führen. Schwerwiegende Verletzungen, Lähmungen oder
Tod können die Folge sein. Solche Tricks dürfen daher nur von sehr geübten Springern
gemacht werden. Schätzt Eure Fähigkeiten realistisch ein, um Euch und andere nicht zu
gefährden.

RÜCKSICHT AUF ANDERE GÄSTE / SPRINGER
Nehmt Rücksicht und achtet auf andere Springer. Störungen anderer Springer - z.B. durch
Rempeln, Schubsen oder Drängeln - kann diese extrem gefährden.

KEIN VERZEHR AUF DER EVENT-/ERLEBNISFLÄCHE
Der Verzehr von Speisen und Getränken, einschließlich Kaugummis, sind auf der Event-/
Erlebnisfläche nicht erlaubt. Solltet Ihr etwas zu Euch nehmen wollen, könnt Ihr
jederzeit Eure Sprungzeit unterbrechen und die Erlebnisfläche verlassen. Das Springen
unter Alkohol- und Drogeneinfluss ist strikt verboten.

INSTANDHALTUNG DER AIRBASE
Eure Sicherheit ist uns wichtig, daher überprüfen wir unsere Anlage regelmäßig auf
Zustand und Sicherheit und kümmern uns um die Instandhaltung. Unser Park ist zertifiziert
und entspricht allen geforderten Standards.

TIERE VERBOTEN
Hunde und andere Tiere sind in der Anlage leider verboten.

ALKOHOL, DROGEN UND RAUCHEN
Die Airbase ist eine Sporteinrichtung. Selbstverständlich ist daher das Rauchen, der
Konsum von Alkohol oder Drogen in den Eventbereichen untersagt. Im Außenbereich sind
Raucherzonen ausgewiesen. Im Gastronomiebereich können nach dem Sportereignis und
für Zuschauer entsprechend den gesetzlichen Regelungen zum Jugendschutz alkoholische
Getränke erworben und verzehrt werden.

CORONA-SCHUTZMASSNAHMEN
Es ist strikt auf das Hygienekonzept der Anlage zu achten. Außerdem gelten die
grundlegenden Verhaltensregeln natürlich auch in der Airbase. Dazu gehört das gründliche
Händewaschen vor und nach dem Event, das Husten und Niesen in die Armbeuge. Vermeiden
Sie es, sich ins Gesicht zu fassen. Achten Sie auf den Mindestabstand auch dann, wenn
Sie im Eventbereich springen. Der Betreiber behält sich vor nach behördlicher Weisung
den Besuchern aufzuerlegen, dass eine Gesichtsmaske zu tragen ist.

HAUSRECHT
Jeder Mitarbeiter hat das Recht, Besucher bei Verstößen gegen die Benutzungsregelungen
oder bei Nichtbefolgung von Anweisungen der Anlage zu verweisen und ein Hausverbort
zu erteilen. Die Mitarbeiter sind gehalten zunächst Verwarnungen auszusprechen. Bei
wiederholten Verstößen oder bei groben Verstößen, z.B. bei vorsätzlicher Körperverletzung
oder Beleidigungen, wird der Besucher unverzüglich verwiesen und bei Nichtbefolgung der
Verweisung und des Hausverbotes dies zur polizeilichen Anzeige gebracht.

MÜLL
Benutzt bitte für Verpackungsmüll und ähnliches die hierfür vorgesehenen Müllbehälter.
Bitte verlasst die Ruheflächen so, wie Ihr Sie gerne vorfinden wollt. Auf den Event-/
Erlebnisflächen ist jeglicher Müll zu vermeiden und etwaiger Müll und sonstige Gegenstände
sofort zu entfernen, um hier keine anderen Springer zu gefährden.




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